Nach dem Handel mit CFDs folgt f?r deutsche Privatanleger in wenigen Wochen die n?chste Einschr?nkung, wenn zum 1. Januar 2023 der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert wird. Auch Kunden bei WH SelfInvest sind davon betroffen, daher m?chte der Broker sie bereits jetzt ?ber ihre M?glichkeiten informieren, wie es nach dem Produktverbot mit dem Futures-Handel weitergeht.
Hebelprodukte versprechen im optimalen Fall satte Gewinne, doch auch der umgekehrte Fall kann leider eintreten und dann drohen Anlegern Verluste, die ?ber ihre Kontoeinlagen hinausgehen. Um das Konto in diesem Wort Case wieder auszugleichen, muss erneut Geld ?berwiesen werden, andernfalls bleibt das Konto im Minus. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht bei Hebelprodukten steht bei Anlegersch?tzern bereits seit langem in der Kritik. F?r CFDs wurden daher bereits vor einigen Jahren deutliche Einschr?nkungen beim Handel f?r Privatanleger beschlossen, nun legt die BaFin auch bei Futures nach und verbietet den Handel f?r diese Zielgruppe. Folglich k?nnen ab dem 1. Januar 2023 private Anleger dieses Hebelprodukt in Deutschland nur noch innerhalb sehr enger Grenzen handeln. So sollen Trader vor hohen Verlusten gesch?tzt werden, die ?ber das eigene Kapital hinausgehen.
Komplett ausgeschlossen vom Futures-Handel werden Privatanleger jedoch auch nach in Kraft treten der neuen Regelungen zu Beginn des kommenden Jahres nicht, denn es gibt Ausnahmen. So k?nnen Futures weiterhin als Absicherungsgesch?ft gehandelt werden. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel best?tigen. Dar?ber hinaus besteht die M?glichkeit, eine Nachschusspflicht ?ber die AGB des Brokers auszuschlie?en. In diesem Fall muss der Anbieter die Kosten ?bernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschr?nkung gilt f?r alle deutschen Kleinanleger unabh?ngig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie f?r alle Terminb?rsen, wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE. Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie k?nnen Futures auch weiterhin unbeschr?nkt handeln.
„Der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Handelsentscheidungen hat auch bei WH SelfInvest oberste Priorit?t. Insbesondere unerfahrene Trader verstehen oft nicht vollst?ndig, was der Handel mit Hebel eigentlich bedeutet oder sie untersch?tzen die m?glichen negativen Folgen. Vor diesem Hintergrund begr??en wir die Entscheidung der BaFin, den Handel mit Futures deutlich einzuschr?nken“, erkl?rt Dominic Schorle, Leiter der deutschen Niederlassung des Brokers. „Wir werden die Erfordernisse der BaFin fristgerecht umsetzen und unseren Kunden weiterhin Futures innerhalb der neuen Regelungen anbieten. Durch die Allgemeinverf?gung der BaFin ist f?r Privatanleger der Handel mit Futures sicher und damit besser geworden.“
Weitere Informationen zu WH SelfInvest und dem Handel mit Futures stehen auf der Homepage von WH SelfInvest unter www.whselfinvest.de zur Verf?gung.
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