Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

Oktober 11, 2022 - Kommentar

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung? Um H?rten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der B?rger/innen sowie der Unternehmen .. Um H?rten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der B?rger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um H?rten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der B?rger/innen sowie der Unternehmen ..

Um H?rten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der B?rger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzes?nderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Pr?fung.

Die Ma?nahmen umfassen kurzfristige Hilfen f?r:

-Rentnerinnen, Rentner und Versorgungsempf?ngerinnen und -empf?nger des Bundes, erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300,00 Euro

-Studierende, Fachsch?lerinnen und -sch?ler sowie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in H?he von 200,00 Euro

-Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind

F?r den B?rger geht es hier um

-die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO2-Preises um ein Jahr auf Januar 2024

-die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000,00 Euro

-grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einf?hrung des B?rgergeldes anstelle des Arbeitslosengeldes II ab 2023

Zudem gibt es f?r Unternehmer eine Vielzahl steuerlicher Ma?nahmen, auch :

-tempor?re Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas ?ber das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent

-die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, und Anhebung von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro

-die vollst?ndige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer, bereits ab dem Jahr 2023

-die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Besch?ftigte bis zu 3.000,00 Euro und

-der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer

Durch die beiden ersten Entlastungspakete vom Februar 2022 und M?rz 2022 wurden Unterst?tzungsma?nahmen in H?he von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Da der Druck auf die Energiepreise nicht nachl?sst, wurde das III. Entlastungspaket beschlossen.

Mit dem von der Bundesregierung im September 2022 beschlossenen Gesetzesentwurf f?r ein Inflationsausgleichsgesetz soll die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererh?hungen durch die kalte Progression gesch?tzt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die folgenden ?nderungen beim Einkommensteuertarif f?r 2023 vor:

-Anhebung des Grundfreibetrages um 285,00 Euro auf 10.632,00 Euro ab 2023 und weitere 300,00 Euro auf 10.932,00 Euro ab 2024

-Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972,00 Euro j?hrlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597,00 Euro j?hrlich. Einkommen ab 277.836,00 Euro j?hrlich sind davon ausgenommen

Um Strukturbr?che in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsf?higkeit zu vermeiden, wurden umfangreichende Ma?nahmen beschlossen.

-Verl?ngerung des Kurzarbeitergeldes f?r Unternehmen und Besch?ftigte

-Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verl?ngert

Daneben werden die bestehenden Hilfsprogramme f?r Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgef?hrt.

-KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsg?nstige Kredite f?r Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; die Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
-Erweiterungen der w?hrend der Corona-Pandemie eingef?hrten Bund-L?nder-B?rgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidit?t
-Energiekostend?mpfungsprogramm zur Entlastung von energie- und handelsintensiven Unternehmen
-Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquidit?t von den Unternehmen sicherstellt, die an Terminb?rsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
-in Einzelf?llen: Unterst?tzung von Unternehmen mit gro?er volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
-Pr?fung der M?glichkeit, zukunftsf?hige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragf?higer Energiepreise aussetzen m?ssen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische F?deration und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterst?tzung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidit?t sicherzustellen.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
-Investitions- und Betriebsmittelkredit f?r mittelst?ndische und gro?e Unternehmen (ohne Umsatzgr??enbegrenzung)
-Weitgehende Haftungsfreistellung f?r die Hausbanken
Zugangsvoraussetzung sind nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegen?ber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
-Umsatzr?ckgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
-nachgewiesene Produktionsausf?lle in den L?ndern Ukraine, Belarus und Russland
-nachgewiesene Produktionsausf?lle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
-Schlie?ung von Produktionsst?tten in RUS, UKR oder BLR
-besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).
-Verg?nstigter Zinssatz
-Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Die KfW wird die Programme in den n?chsten Wochen an den Start bringen.

F?r Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss f?r den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 geben. Dadurch soll verhindert werden, dass die gef?rderten Unternehmen ihre Kosten an ihre Kundinnen und Kunden abw?lzen.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei F?rderstufen geben.
Weitere Ausk?nfte zur Beantragung kann die Hausbank oder der Steuerberater erteilen.

Keywords:Doppelwumms, Entlastungspaket, Energiekrise, Zusch?sse, Steuerentlastung, Gas, Strom, Mehrwertsteuer

adresse

Powered by WPeMatico

Comments

Kommentare sind für diesen Beitrag deaktiviert.