Der steuerfreie 44 EUR-Sachbezug
Essen – Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro d?rfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gew?hren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen daf?r Steuern- und Sozialabgaben. Ab 2022 steigt die Freigrenze f?r Sachbez?ge auf 50 Euro. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass Sachbez?ge Entgelte sind, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen.
„Im Arbeitsrecht werden die Sachbez?ge daher auch Naturallohn genannt. Dazu geh?ren nicht nur Waren, sondern auch die Gew?hrung von Kost und Logis. Verankert ist die Regelung im ? 37b des Einkommensteuergesetzes. Sachbez?ge, die sich innerhalb der monatlich verf?gbaren 44-Euro-Freigrenze bewegen, sind, wie oben bereits erw?hnt, f?r das Unternehmen und den Mitarbeiter abgabenfrei. Dies gilt ebenfalls f?r anlassbezogene pers?nliche Zuwendungen bis zu maximal 60 Euro pro Anlass. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema,“ erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Die wichtigsten Parameter:
– Der Wert von 44 Euro stellt eine Freigrenze dar. ?berschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
– Ihr Mitarbeiter muss die Betr?ge nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf ansparen und kann sich so sp?ter einen gr??eren Wunsch erf?llen (Zuflussprinzip). Sie als Arbeitgeber m?ssen den Sachbezug allerdings in jedem Fall monatlich gew?hren (Stichwort Freigrenze).
– Als Arbeitgeber m?ssen Sie gew?hrleisten k?nnen, dass kein Bargesch?ft stattfinden kann.
– Die Sachbezugsl?sung darf ab 01.01.2020 nur in einem vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartnernetzwerk, das hei?t mit einem festen Vertragspartner, eingel?st werden und muss zus?tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gew?hrt werden.
– Von den steuerfreien Sachzuwendungen d?rfen alle Mitarbeiter zus?tzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kr?fte.
– Zum monatlichen Sachbezug von 44 Euro haben Sie zus?tzlich die M?glichkeit, steuerfrei Geschenke f?r Mitarbeiter zu pers?nlichen Anl?ssen auszugeben. Aber, wie oben bereits gesagt: das ist schon wieder ein anderes Thema.
– Nach aktueller Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 3. Juli 2019, VI R 36/17) ist die Gestellung von unbelegten Backwaren nebst Hei?getr?nken durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn, sondern eine Aufmerksamkeit.
Beispiele:
– Der Tankgutschein bzw. Tankkarten z?hlen bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich zum steuerfreien Sachbezug.
– Betriebliche Krankenzusatzversicherung kann ein Sachbezug sein. Einige Arbeitgeber unterst?tzen ihre Mitarbeiter finanziell bei einem zus?tzlichen Krankenversicherungsschutz. Eine Krankenzusatzversicherung ?bernimmt beispielsweise Extra-Leistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Schlie?t der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer f?r seinen Angestellten eine betriebliche Krankenversicherung ab und zahlt monatliche Beitr?ge von h?chstens 44 Euro (ab 2022: 50 Euro), dann liegt ein steuerbeg?nstigter Sachbezug vor. So hat es der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. VI R 13/16). Denn hier hat der Arbeitgeber konkrete Leistungen zugesagt. Deshalb sind die ?bernommenen Beitr?ge als Sachzuwendung zu bewerten und bleiben in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber Vorsicht!! Anders ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Vertrag f?r eine Krankenzusatzversicherung abschlie?t und von der Firma einen monatlichen Zuschuss erh?lt. Selbst wenn dieser unterhalb der 44-Euro-Freigrenze bleibt, stellt dies Barlohn dar und deshalb fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitr?ge an (BFH, Urteil vom 4. Juli 2018, Az. VI R 16/17).
– Arbeitgeber bezuschusst Mahlzeiten. Bei Arbeitnehmern beliebt sind Zusch?sse des Arbeitgebers f?r Essen. Eine Variante ist die firmeneigene Kantine. Bezahlt der Mitarbeiter als Eigenanteil mindestens den amtlichen Sachbezugswert, der jedes Jahr neu festgelegt wird, dann ist das verbilligte Essen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die amtlichen Sachbezugswerte gelten f?r verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten. F?r 2021 betragen sie f?r ein t?gliches
– Fr?hst?ck 1,83 Euro (2020: 1,80 Euro),
– Mittag- oder Abendessen 3,47 Euro (2020: 3,40 Euro).
„Ohne Kantine gibt es eine andere M?glichkeit f?r den Essenszuschuss: Restaurantschecks oder Essensmarken, die der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter aush?ndigt. Einl?sbar sind diese in kooperierenden Gastst?tten oder Lebensmittell?den. Die Handhabung hat das Finanzgericht Sachsen- Anhalt mit einem Urteil bekr?ftigt (Az.: 2 K 768/16, ver?ffentlicht: NWB 44/2020),“ erkl?rt Steuerberater Roland Franz
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