3 Tipps, wie Betriebe ihre Abgabenlast minimieren
In puncto Steuern ist Deutschland Spitzenreiter. Wie eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zeigt, werden in kaum einem anderen Industrieland Unternehmen so stark vom Fiskus zur Kasse gebeten. 2023 betrug die nominale Steuerbelastung durchschnittlich 29,9 Prozent. Zum Vergleich: In der gesamten EU lag die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften mit 21,1 Prozent deutlich niedriger. „Angesichts steigender Kosten f?r Materialien sowie hoher Energie- und Transportpreise gilt es hier m?glichst fr?hzeitig eine langfristige, ma?geschneiderte Steuerstrategie zu entwickeln“, betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Hier sind drei seiner Tipps f?r das Steuerjahr 2024.
Der Klassiker: Investitionsabzugsbetrag
„Wer als Unternehmer Steuern sparen m?chte, aber aktuell kein Budget hat, um in betriebliche Wirtschaftsg?ter zu investieren, kann von der Minderung des Gewinns um einen Investitionsabzugsbetrag profitieren“, verr?t der Steuerprofi. Plant ein Unternehmen in den n?chsten drei Jahren ins bewegliche Anlageverm?gen, beispielsweise in Pkws, M?bel, Smartphones oder Maschinen zu investieren, ist es bereits im Jahr der Planung m?glich, 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Voraussetzung hierf?r? „Unter anderem darf der Gewinn vor Abzug einerseits h?chstens 200.000 Euro betragen und zum anderen muss das Auto, das Handy oder die Maschine im Jahr des Kaufs sowie im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden“, wei? Prof. Dr. Juhn.
Der No-Brainer: Soll- und Ist-Versteuerung
Normalerweise sind Betriebe dazu verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen, sobald sie ihre Leistung erbracht haben. Das ist auch als Soll-Versteuerung bekannt. „Unternehmen, die im Jahr 2022 weniger als 600.000 Euro Umsatz gemacht haben, k?nnen jedoch auch einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen“, erkl?rt der Steuerexperte. Das bedeutet, sie m?ssen die Umsatzsteuer erst dann an den Fiskus abf?hren, wenn der Kunde tats?chlich bezahlt hat. „Die aktuelle Version des Wachstumschancengesetzes sieht eine Erh?hung der Umsatzgrenze auf 800.000 Euro vor“, erg?nzt Prof Dr. Juhn. Entsprechend k?nnten Betriebe, deren Gesamtumsatz 2023 ?ber 600.000 Euro und unter 800.000 Euro lag, noch eine Chance bekommen, von der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung zu profitieren. Allerdings muss der Bundesrat hierf?r Ende M?rz erst noch gr?nes Licht geben.
Die Benefits: Inflationsausgleichspr?mie
Gutes tun und die Abgabenlast verringern? Mit der Inflationsausgleichspr?mie bekommen Unternehmen die M?glichkeit, ihre Besch?ftigten finanziell zu unterst?tzen und gleichzeitig Steuern zu sparen. „Noch bis zum 31. Dezember 2024 d?rfen Betriebe pro Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro steuerfrei zus?tzlich zum normalen Gehalt auszahlen“, wei? Prof. Dr. Juhn. Au?erdem muss auf dem Lohnzettel oder dem Bankauszug kenntlich gemacht werden, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichspr?mie handelt. „Grunds?tzlich gilt diese Regelung auch f?r Gesellschafter-Gesch?ftsf?hrer einer GmbH oder UG“, f?gt der Experte hinzu. „Damit das Finanzamt eine solche Zahlung an Gesellschafter-Gesch?ftsf?hrer nicht als verdeckte Gewinnaussch?ttung wertet, gilt es allerdings einige Punkte zu beachten.“ So muss es triftige betriebliche Gr?nde geben, die eine solche Auszahlung rechtfertigen. Das Gesellschaftsverh?ltnis allein gen?gt hier nicht. Der Steuerprofi empfiehlt, in einem entsprechenden Vermerk in der Lohnabrechnung die Sonderzahlung etwa mit gestiegenen Verbraucherpreisen in Zusammenhang zu bringen. Au?erdem sollte zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung vertraglich geregelt sein, dass der Gesellschafter-Gesch?ftsf?hrer alle steuerfreien Leistungen, die gesetzlich f?r Arbeitnehmende vorgesehen sind, vollst?ndig erhalten kann.
Keywords:Steuern, Steuerstrategie, Umsatzsteuer, Inflationsausgleichspr?mie
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