Rhein-Neckar-Kreis, 08.01.2021
In heutiger Zeit ist das Finden eines passenden Mietobjektes keine Selbstverst?ndlichkeit mehr. Vermieter haben die M?glichkeit aus vielen Mitbewerbern ausw?hlen zu k?nnen. Eine Mieterselbstauskunft hat sich hier etabliert und ist ein g?ngiges Hilfsmittel, mit dem Vermieter erste Informationen zu den Mietinteressenten und zuk?nftigen Mietern bekommen.
Potentielle Mieter sollten sich gut auf eine m?gliche Besichtigung vorbereiten und sich vorab informieren, welche Informationen der m?gliche neue Vermieter erfragen darf und welche Angaben sinnvoll sind.
Grunds?tzlich stellt die Mieterselbstauskunft – wie das Wort es schon sagt – eine Selbstauskunft des Mietinteressenten dar. Sie erfolgt immer freiwillig und in schriftlicher Form. Ein Vermieter kann die Mietinteressenten und zuk?nftigen Mieter also nicht dazu verpflichten, eine Mieterselbstauskunft auszuf?llen. Da es f?r die Mietinteressenten aber auf jeden Fall die Chancen erh?ht, wenn sie gut vorbereitet und auskunftswillig zu einer Besichtigung erscheinen, empfiehlt es sich, die Mieterselbstauskunft auszuf?llen.
Dies r?t auch Stephen Eifler REV vom Sachverst?ndigenb?ro f?r Immobilienbewertung in Epfenbach, Rhein-Neckar-Kreis. Er ruft Mietinteressenten aber gleichzeitig zur Vorsicht auf. Sie sollten sich gut informieren und nur mietrelevante Angaben in der Mieterselbstauskunft machen.
Viele Vermieter lassen den Mietinteressenten vor einer Besichtigung oder w?hrend dieser eine Mieterselbstauskunft zukommen und bitten um das Ausf?llen dieser. Herr Eifler empfiehlt, diese als Mietinteressent nicht einfach auszuf?llen, sondern sich ggf. selbst nach einer geeigneten Vorlage der Mieterselbstauskunft umzuschauen und diese dem potentiellen Vermieter bestenfalls sogar schon vor der Besichtigung zukommen zu lassen.
Doch welche Angaben darf ein Vermieter in der Mieterselbstauskunft erfragen und welche Angaben sollten Mietinteressenten angeben?
Allgemeine Angaben des Mietinteressenten, die f?r das Mietverh?ltnis bedeutend sind, sollten auf jeden Fall gemacht werden. Hierzu geh?ren neben den pers?nlichen Angaben wie Name, Anschrift, Telefon und Anzahl der einziehenden Personen auch Angaben zu m?glichen anh?ngigen Verfahren oder Vorstrafen der letzten f?nf Jahre, die im Zusammenhang mit Mietverh?ltnissen stehen. Auch die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines ist anzugeben, sofern es sich um sozialen Wohnbau handelt.
Angaben zum Arbeitgeber, dem Arbeitsvertrag und dem monatlichen Nettoeinkommen aller einziehenden Personen geh?ren ebenso in die Mieterselbstauskunft wie die Bonit?ts-Auskunft der SCHUFA. Sollte die Miete durch eine ?ffentliche Stelle wie die Agentur f?r Arbeit finanziert werden, m?ssen keine Angaben zum Einkommen in der Mieterselbstauskunft gemacht werden.
Zur ?berpr?fung der Identit?t darf ein Vermieter auf Vorlage des Personalausweises bestehen. Dar?ber hinaus werden oft weitere Dinge abgefragt, die nicht angegeben werden m?ssen.
Unzul?ssig und f?r ein Mietverh?ltnis irrelevant sind Angaben der Mietinteressenten zur Familienplanung oder einer eventuell bestehenden Schwangerschaft, m?glichen Hobbies, Mitgliedschaften im Mieterverein, einer Gewerkschaft oder Partei. Ebenso darf nicht nach der sexuellen Orientierung, dem Vorliegen einer Behinderung oder Erkrankung oder dem Familienstand gefragt werden.
Viele Vermieter fragen nach den bisherigen Vermietern und m?chten Angaben zu diesen. Dies ist nicht zul?ssig und Mietinteressenten sollten hierzu keine Angaben machen. Auch hat der Bundesgerichtshof in einem h?chstrichterlichen Urteil klargestellt, dass Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen d?rfen.
F?r viele selbstverst?ndlich ist die Frage nach dem Rauchen. Tats?chlich ist aber eine Frage dazu, ob die Mietinteressenten rauchen nicht erlaubt. Jeder Mietinteressent kann hier selbst entscheiden, ob er hierzu freiwillig eine Angabe in der Mieterselbstauskunft macht oder nicht. Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch bei Fragen zu Hobbies. Spielt ein Mietinteressent beispielsweise Klavier und m?chte dieses mit in die Wohnung bringen oder auch ein anderes lautes Instrument, kann eine Nachfrage beim Vermieter zu den weiteren Mietern (im Falle eines Mehrfamilienhauses) und zum Schallschutz sinnvoll sein.
Haustiere m?ssen ebenfalls nicht in der Mieterselbstauskunft angegeben werden, sofern es sich um Kleintiere handelt. Handelt es sich um gr??ere Tiere, m?ssen diese dem potentiellen Vermieter mitgeteilt werden.
Im Internet sind mehrere Vorlagen zu einer Mieterselbstauskunft und zahlreiche Homepages vorzufinden, die sich der Thematik annehmen. Hierbei sollten Mietinteressenten Vorsicht walten lassen, da nicht alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Was auf keiner Mieterselbstauskunft fehlen sollte, ist die Best?tigung des Mietinteressenten, dass alle Angaben wahrheitsgem?? gemacht wurden.
ImmoWertReal | Sachverst?ndigenb?ro f?r Immobilienwertermittlung steht Ihnen mit unabh?ngigen und qualifizierten Sachverst?ndigen f?r Immobilienbewertung zur Seite.
Stephen Eifler REV aus Epfenbach, leitet seit Jahren ein Sachverst?ndigenb?ro f?r Immobilienbewertung im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-W?rttemberg). Er hat schon unz?hlige Immobilien f?r verschiedene Auftraggeber, u.a. f?r Banken und Bausparkassen bewertet. Herr Eifler ist Diplom-Sachverst?ndiger (DIA) f?r die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundst?cken, f?r Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Herr Eifler ist zertifizierter Immobiliengutachter f?r Marktwertermittlung gem?? ImmoWertV von allen Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024.
Des Weiteren wurde Herr Eifler von der TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations), einer Organisation nationaler Verb?nde aus Europa mit Sitz in Br?ssel, zertifiziert. Der Titel des Recognised European Valuer – REV ist ein Zeichen f?r Exzellenz in der Bewertung von Immobilien.
ImmoWertReal | Sachverst?ndigenb?ro f?r Immobilienwertermittlung ist Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung.
Keywords:Mieterselbstauskunft, Mietinteressenten

Comments
Kommentare sind für diesen Beitrag deaktiviert.