Überweisungen auf Oder-Konten

März 19, 2020 - Kommentar

Essen – Es wurde von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, bereits mehrfach auf sogenannte Oder-Konten bei Banken hingewiesen. Oder-Konten sind Konten, die auf den Namen der Eheleute (Herr/Frau) lauten, was bedeutet, dass beide Ehegatten Kontoinhaber sind. Wenn einer der betroffenen Ehegatten Beträge

Essen – Es wurde von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, bereits mehrfach auf sogenannte Oder-Konten bei Banken hingewiesen. Oder-Konten sind Konten, die auf den Namen der Eheleute (Herr/Frau) lauten, was bedeutet, dass beide Ehegatten Kontoinhaber sind. Wenn einer der betroffenen Ehegatten Beträge auf das Oder-Konto überweisen lässt, die ausschließlich nur einem der Ehegatten zuzuordnen sind, ergibt sich automatisch in Höhe von 50 Prozent des eingehenden Betrages eine Schenkung an die Ehefrau/den Ehemann.

„Wenn ein Ehegatte z. B. sein Unternehmen verkauft und den Kaufpreis auf ein Konto, das dem anderen Ehegatten alleine gehört, überweist, unterstellt die Finanzverwaltung eine Schenkung. Die Finanzverwaltung prüft derartige Fälle genauestens und wird auch sehr häufig fündig, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führt. Bitte vermeiden Sie derartige Gestaltungen und sprechen Sie Ihren Steuerberater an, bevor Sie derartige Transaktionen starten“, rät Steuerberater Roland Franz.

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