Christoph Landgraf – Steuern bei Immobilien

August 24, 2023 - Kommentar

Die eigen genutzte Immobilie Ein l?stiges Thema, aber damit unser Sozialstaat funktioniert, bedarf es vielf?ltiger Einnahmen seiner Bewohner. Dieser Beitrag stellt auch keine Beratung im Sinne des Gesetzes dar, sondern wird lediglich einen kurzen ?berblick ?ber das Thema geben. Es sollen um die 40 verschiedene Steuerarten sein, einen Teil davon betrifft auch Eigent?mer und Mieter

Die eigen genutzte Immobilie
Ein l?stiges Thema, aber damit unser Sozialstaat funktioniert, bedarf es vielf?ltiger Einnahmen seiner Bewohner. Dieser Beitrag stellt auch keine Beratung im Sinne des Gesetzes dar, sondern wird lediglich einen kurzen ?berblick ?ber das Thema geben. Es sollen um die 40 verschiedene Steuerarten sein, einen Teil davon betrifft auch Eigent?mer und Mieter von Immobilien. Diese werden von Bund, L?ndern und Kommunen erhoben. Ein riesiger Wirtschaftszweig mit seinen Steuerberatern, Lohnsteuerhilfen und Fachanw?lten k?mmert sich um Beratungen rund ums Thema Steuern. Bei der eigen genutzten Immobilie sieht die Sache noch sehr einfach aus. Neben der Grunderwerbsteuer beim Erwerb der Immobilie ist regelm??ig die Grundsteuer zu entrichten. Die Grunderwerbsteuer ist L?ndersache und betr?gt in Baden-W?rttemberg 5%. Ggf., wenn die finanzierende Bank dies mitmacht, k?nnen im Kaufvertrag bewegliche Einbauten, wie z.B. Einbauk?che, Markise oder eine Sauna wertm??ig ausgewiesen werden und so die Bemessungsgrundlage senken. Die Grundsteuer steht der jeweiligen Kommune zu und variiert je nach von der Gemeinde festgelegten Hebesatz. Auf die j?hrliche Steuerlast bei der Einkommensteuer lassen sich bei selbst genutzten Immobilien einzig haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Unterhaltsreinigungen oder Gartenpflegearbeiten, steuerlich mindernd auswirken.

Die Immobilie als Kapitalanlage
Bei fremd genutzten Immobilien, also vermieteten Immobilien, besteht dagegen aus steuerlicher Sicht gr??erer Beratungsbedarf und es gilt einiges mehr zu beachten. Zun?chst einmal sind Mieteinnahmen zu versteuern. Sie stellen eine der sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer dar, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Eink?nfte werden zu den anderen Eink?nften, also z.B. aus nicht selbst?ndiger Arbeit und Kapitalertr?gen, hinzugez?hlt und ergeben das Gesamteinkommen. Ertr?ge aus Vermietung und Verpachtung werden Aufwendungen (Werbungskosten) gegen?bergestellt und mindern die Einkommensart bis hin zu negativen Eink?nften hieraus. Aufwendungen sind im Wesentlichen die Geb?udeabschreibung (AfA), die Zinsaufwendungen f?r diese Immobilie und Investitionen in die Immobilie. Im Idealfall haben Sie also negative Eink?nfte aus Vermietung und Verpachtung, die Sie mit anderen Einkunftsarten verrechnen k?nnen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern, also Steuern sparen. Die laufende Grundsteuer kann, wenn vereinbart, auf den Mieter umgelegt werden.

Bei Verkauf einer Immobilie
M?chten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, gerne mit meiner Hilfe, verkaufen, kann auch hier unter Umst?nden Einkommensteuer anfallen. Landl?ufig wird diese als Spekulationssteuer bezeichnet. Die jeweilige H?he wird danach nach dem erwirtschafteten Gewinn und dem pers?nlichen Steuersatz berechnet. Ob tats?chlich Steuern entrichtet werden m?ssen, h?ngt von der Haltedauer und der Nutzung der Immobilie ab. Bei selbst genutzten Immobilien gilt eine Haltezeit von zwei Jahren, dann kann diese steuerfrei ver?u?ert werden. Vermietete Immobilien k?nnen nach 10 Jahren ohne Abgaben an den Fiskus verkauft werden. Auch wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, fallen Steuern an, je nach Verwandtschaftsverh?ltnis jedoch mit entsprechenden Freibetr?gen.

Und nun meine 5 Tipps zu Steuern bei Immobilien:
1. Holen Sie fachlichen Rat zu steuerlichen Themen ein
2. Maklerkosten sind bei der Vermietung absetzbar
3. Beachten Sie die 15% Regel bei Investitionen
4. Helmut Schmid sagte: „Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
5. Nochmals der Hinweis: Dieser Artikel kann nicht die Beratung eines Anwalts oder Steuerberaters ersetzen

Weitere Informationen: https://landgraf-immobilienmakler-reutlingen.de/

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