Mit der Sach- und Ertragsausfallversicherung easyFIRM sind Dienstleistungsunternehmen auch gegen Betriebsschließungen wegen Covid-19 versichert.
Viele Dienstleistungsunternehmen wie Gastronomie- und Hotelleriebetriebe, Fitnessstudios und Physiopraxen, Friseursalons und Weiterbildungseinrichtungen sammelten in den zurückliegenden Monaten die Erfahrung: Trotz bestehender Betriebs- bzw. Sach- und Ertragsausfallversicherung sind wir gegen eine Betriebsschließung aufgrund von COVID-19 nicht versichert. Das heißt: Wir erhalten in einem solchen Fall auch keine Entschädigung für unseren Umsatz- und Verdienstausfall.
Entsprechend groß ist bei diesen Dienstleistern, die seit einigen Wochen die Pforten ihrer Betriebe Schritt für Schritt wieder öffnen und versuchen, zu einem Normalbetrieb zurückzukehren, die Sorge: Was passiert, wenn wir im Falle einer zweiten und sei es nur lokalen Infektionswelle aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung unsere Betriebe erneut schließen müssen? Ist dies dann endgültig, weil wir nicht mehr zahlungsfähig sind?
Hierauf hat die GS Makler GmbH, Straubing, Partner der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, reagiert. Sie bietet fortan mit der HDI Versicherung AG eine Betriebsversicherung an, die neben der klassischen Inhaltsversicherung sowie Versicherung bei einer Betriebsunterbrechung zum Beispiel infolge eines Sachschadens, auch eine Versicherung für eine Betriebsschließung aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung umfasst. Ausdrücklich ist dabei auch COVID-19 als Auslöser mitversichert.
Das heißt, wie Georg Soller, geschäftsführender Gesellschafter der GS Makler GmbH, betont: Im Falle einer Schließung wird dem Unternehmer „abhängig von der Schließungsdauer der entsprechende prozentuale Anteil des Jahresnettoumsatzes des letzten Geschäftsjahres erstattet“. Am Jahresnettoumsatz orientiert sich auch der Versicherungsbeitrag.
Dabei unterbreitet die GS Makler GmbH (potenziellen) Kunden im Falle eines nötigen Versicherungswechsels folgendes Angebot: Sämtliche im aktuellen Versicherungsjahr bereits gezahlten Versicherungsbeträge werden dem Dienstleistungsunternehmen bis auf einen Mindestbeitrag von 100 Euro (plus MwSt.) erstattet Sie müssen somit nur den Differenzbeitrag zwischen dem neuen und dem alten Versicherungsbetrag bezahlen. Wie dies funktioniert, wird auf der Webseite https://gastronow.georgsoller.de in einem Erklärvideo erläutert. Dort finden Interessierte auch detaillierte Versicherungs- und Vertragsinfos. Zudem können sie ein individuelles Angebot anfordern. Sofern gewünscht können Interessenten die GS Makler GmbH auch direkt kontaktieren (Tel.: 09421/50202; Mail: info@georgsoller.de).
Keywords:Versicherung, Betriebsschließung, Corona, Straubing
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