Doppelbesteuerung von Rentnern

März 6, 2021 - Kommentar

Essen – Die ?berschriften der letzten Tage, auch in den nicht fachlich orientierten Tageszeitungen, lautete „Zahlen Rentner zu viel Steuern?“ und/oder „Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob es in Deutschland zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt“. Diese grundlegende Frage wurde in zwei Verfahren aufgeworfen, die beide ihren Weg zum Bundesfinanzhof fanden und dort anh?ngig sind (X R 33/19

Essen – Die ?berschriften der letzten Tage, auch in den nicht fachlich orientierten Tageszeitungen, lautete „Zahlen Rentner zu viel Steuern?“ und/oder „Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob es in Deutschland zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt“. Diese grundlegende Frage wurde in zwei Verfahren aufgeworfen, die beide ihren Weg zum Bundesfinanzhof fanden und dort anh?ngig sind (X R 33/19 und X R 20/19). Und die meisten Rentner fragen sich: Bin ich – und wenn ja, inwieweit – selbst betroffen? Und trifft es mich? Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, gibt f?r die meisten aktuellen Rentenbezieher Entwarnung: „Es sind vor allem die zuk?nftigen Ruhest?ndler, die von der Doppelbesteuerung betroffen sein k?nnten, nicht m?ssen!“

Hieraus stellt sich f?r Steuerberater Roland Franz die Frage: Werden Renten in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert?

Wann kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Wenn Beitr?ge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden und dann sp?ter in der Auszahlungsphase noch einmal besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor, d. h. der steuerfrei gestellte Anteil des Renteneinkommens ist geringer als der versteuerte Anteil der Rentenbeitr?ge respektive der Entgeltpunkte der Rentenversicherung.

„Das Thema ist in erster Linie f?r Neurentner interessant. Denn vor allem bei Renten mit einem hohen steuerpflichtigen Anteil (der sogenannte Besteuerungsanteil) kann es zunehmend zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Betroffen sein k?nnen vor allem:

-ehemals Selbstst?ndige ohne steuerfreien Arbeitgeberbeitrag, aber auch
-Arbeitnehmer – umso wahrscheinlicher, je n?her der Rentenbeginn am Jahr 2040 liegt und je h?her der Arbeitslohn in der Zeit vor 2005 war. So ist bei Rentenbeginn im Jahr 2040 die Rente voll steuerpflichtig, die hierf?r eingezahlten Beitr?ge sind aber nur 15 Jahre lang (von 2025 bis 2039) voll absetzbar.

Wie wehrt man sich gegen die Doppelbesteuerung?
Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass man sich gegen die Doppelbesteuerung von eingezahlten Rentenbeitr?gen und darauf beruhenden Rentenzahlungen erst dann wehren kann, wenn man in Rente geht: „Vorher betrifft es Sie nicht, sagt das Gesetz“.

Aber: Sie d?rfen gegen eine doppelte Besteuerung bereits bei Beginn des Rentenbezugs vorgehen. Es kann nicht unterstellt werden, dass zu Beginn des Rentenbezugs zun?chst nur solche Rentenzahlungen geleistet werden, die sich aus steuerentlasteten Beitr?gen speisen. Das hat der Bundesfinanzhof klar und deutlich entschieden (Az. XR 44/14).

Allerdings: Wenn Sie gegen die zweifache Besteuerung vorgehen m?chten, m?ssen Sie nachweisen, dass es in Ihrem konkreten Fall zu einer doppelten Besteuerung kommt. Nur wenn Ihnen das gelingt, kann Ihnen aus verfassungsrechtlichen Gr?nden „ein Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zukommen“ (Urteil Az. X R 44/14).

„Das sind gleich zwei Probleme, vor denen Sie stehen. Denn erstens m?ssen Sie den Nachweis erbringen – und das ist nicht unbedingt einfach – und zweitens ist nirgendwo definiert, wie eine Milderung des Steuerzugriffs konkret aussieht“, f?hrt Steuerberater Roland Franz aus.

Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist in der ersten H?lfte dieses Jahres zu rechnen.

Keywords:Doppelbesteuerung,Rentnern

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