Versicherten steht in einigen F?llen Sonderk?ndigungsrecht zu / Beitragserh?hungen m?ssen nicht hingenommen werden / Wechsel kann sich lohnen /
D?sseldorf, Dezember 2023. Noch immer gilt gemeinhin die Vermutung, dass der 30. November als Stichtag f?r die K?ndigung einer Versicherung gesetzt ist. Auch wenn das nicht mehr ausnahmslos der Fall ist, ist es dar?ber hinaus wichtig zu wissen, welche Rechte Versicherte nach dem Sonderk?ndigungsrecht haben. Die Sparkassen DirektVersicherung kl?rt auf.
Bei vielen Versicherungen besteht der Vertrag bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das ist insbesondere in der Kfz-Versicherung weit verbreitet. Um die K?ndigungsfrist zu wahren, muss also sp?testens zum 30. November eines Jahres gek?ndigt werden. Was Versicherte aber h?ufig nicht wissen oder nicht bedenken, ist das Sonderk?ndigungsrecht. Dieses spricht Versicherten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einigen F?llen auch nach dem Ablauf der Frist das Recht zu, die Versicherung zu k?ndigen.
Das Sonderk?ndigungsrecht greift insbesondere dann, wenn die Beitr?ge des Versicherers steigen, ohne dass sich gleichzeitig die Versicherungssummen erh?hen beziehungsweise die Leistungen steigen. In diesem Fall gibt es ein au?erordentliches K?ndigungsrecht. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsbeitrag zwar gleichbleibt, der Versicherungsschutz beziehungsweise die Leistungen aber reduziert werden sollen. Tritt einer der beiden F?lle ein, muss die K?ndigung sp?testens einen Monat nach Ank?ndigung der Beitragserh?hung eingehen. Wirksam wird die K?ndigung dann allerdings ab dem Zeitpunkt, ab dem der h?here Beitrag zu zahlen w?re.
?nderungen wirken sich auch bei anderen Versicherungsformen aus. Beispielsweise besteht auch bei einem Umzug die M?glichkeit, die Hausratversicherung zu k?ndigen, wenn der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigen w?rde. Ebenso kann die K?uferin oder der K?ufer eines Hauses die Wohngeb?udeversicherung k?ndigen und sich nach einem Anbieter umsehen. Die einmonatige K?ndigungsfrist l?uft ab dem Zeitpunkt, ab dem das zu versichernde Eigentum im Grundbuch eingetragen ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist es ebenfalls m?glich, die Versicherung zu wechseln. Gleiches gilt f?r einen Schadenfall – nicht nur bei der Kfz-Versicherung, sondern auch bei Sachversicherungen wie Hausrat-, Wohngeb?ude und Privathaftpflichtversicherung. Nach Eintritt eines Schadenfalls ist die K?ndigung bis zu einem Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen ?ber die Entsch?digung wirksam.
Es gibt also im Laufe des Jahres immer wieder Anl?sse, bei denen sich eine Pr?fung des Versicherungsvertrages noch einmal lohnen kann. Wichtig beim Versicherungswechsel ist in jedem Fall, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch bei den Leistungen genau hinzusehen. Gute Versicherungsprodukte mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verh?ltnis sind bei der Sparkassen DirektVersicherung zu finden, die h?ufig f?r ihre g?nstigen Beitr?ge, aber auch f?r Servicequalit?t und Kundenzufriedenheit ausgezeichnet wird. Weitere Informationen unter https://www.sparkassen-direkt.de/
Keywords:Sparkassen DirektVersicherung, Versicherung, Sonderk?ndigungsrecht, Kfz, Autoversicherung, Wohngeb?udeversicherung
Comments
Kommentare sind für diesen Beitrag deaktiviert.